»So vermeiden Sie die
doppelte Besteuerung
auf Ihr Investment«

Jede Investition ist mit steuerlichen Pflichten verbunden.

Gerade die unterschiedlichen Besteuerungen in Deutschland und den USA bergen viele Besonderheiten, bei denen es vor allem darum geht, Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Schließlich sieht das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den USA und Deutschland nicht umsonst vor, dass Sie Ihre in den USA gezahlten Steuern auf Ihre deutsche Steuerschuld anrechnen bzw. von Ihrem deutschen Einkommen abziehen können. Nicht möglich dagegen ist, dass Sie als steuerpflichtige Person in den USA die Abgabe einer US-Steuererklärung umgehen können.

Keine doppelten Steuern
in den USA zahlen

Nach dem US-Steuergesetz können ausländische Steuern angerechnet werden. Das bedeutet, dass die Steuern, die Sie schon in Deutschland bezahlt haben, von Ihrer amerikanischen Steuerschuld abgezogen werden. So müssen Sie in den meisten Fällen keine weiteren Steuern in den USA zahlen. Spätestens jetzt kommen wir als North Atlantic Partners in Spiel. Angepasst an Ihr Investment und die damit verbundenen Quellen- und Kapitalertragssteuern unterstützen wir Sie zielsicher, um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten und durch abgestimmte Deklaration eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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